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Modelinfo - Stripagentur

Für Model und Fotograf sehr wichtig sind die Punkte "Nutzung der Fotografien bzw. des Aufnahmematerials" und "Honorar" eines Modelvertrages.

Die Nutzung der Fotografien muss genau festgelegt sein. Da ein Model keine berühmte Persönlichkeit der Zeitgeschichte ist, ist eine Veröffentlichung der Fotos nur möglich, wenn das Model damit einverstanden ist und das auch so im Modelvertrag steht. Worüber sich viele nicht im Klaren sind, laut Gesetz bedeutet eine Veröffentlichung schon eine Publikation im engsten Freundeskreis oder die private Wohnung mit den Fotos zu schmücken.

Der Gesetzgeber schreibt ganz klar im § 22 des Kunsturhebergesetzes vor, dass Bildnisse nur mit dem Einverständnis der abgebildeten Person veröffentlicht werden dürfen. Was sehr viele Models aber nicht wissen, im zweiten Satz steht auch, dass die Einwilligung zur Veröffentlichung im Zweifel als erteilt gilt, wenn die abgebildete Person für das Abbilden ein Honorar bekommt.

Sehr zum Nachteil des Models kann es sich also auswirken, wenn der Fotograf bzw. Auftraggeber dem Model für das Shooting ein Honorar zahlt, aber die Nutzungsrechte der Fotografien nicht eindeutig oder gar nicht geklärt sind.

Zitat § 22 Kunsturhebergesetz (Recht am eigenen Bild)

"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.
Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten.
Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten. "






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