Modelinfo
Für
Model und Fotograf sehr wichtig sind die Punkte "Nutzung
der Fotografien bzw. des Aufnahmematerials" und
"Honorar" eines Modelvertrages.
Die Nutzung der Fotografien muss genau festgelegt
sein. Da ein Model keine berühmte Persönlichkeit der
Zeitgeschichte ist, ist eine Veröffentlichung der
Fotos nur möglich, wenn das Model damit einverstanden
ist und das auch so im Modelvertrag steht. Worüber sich
viele nicht im Klaren sind, laut Gesetz bedeutet eine
Veröffentlichung schon eine Publikation im engsten
Freundeskreis oder die private Wohnung mit den Fotos zu
schmücken.
Der Gesetzgeber schreibt ganz klar im § 22
des Kunsturhebergesetzes vor, dass Bildnisse nur mit dem
Einverständnis der abgebildeten Person veröffentlicht
werden dürfen. Was sehr viele Models aber nicht wissen,
im zweiten Satz steht auch, dass die Einwilligung zur
Veröffentlichung im Zweifel als erteilt gilt, wenn die
abgebildete Person für das Abbilden ein Honorar bekommt.
Sehr zum Nachteil des Models kann es sich also
auswirken, wenn der Fotograf bzw. Auftraggeber dem Model
für das Shooting ein Honorar zahlt, aber die
Nutzungsrechte der Fotografien nicht eindeutig oder gar
nicht geklärt sind.
Zitat § 22 Kunsturhebergesetz
(Recht am eigenen Bild)
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten
verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der
Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine
Entlohnung erhielt.
Nach dem Tode des Abgebildeten
bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung
der Angehörigen des Abgebildeten.
Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende
Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder
ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des
Abgebildeten.
[nach
oben]